E-Voice
XRechnung und ZUGFeRD direkt im Browser erstellen, kostenlos bei Einzelnutzung. Für wiederkehrende Erstellung und Kundenverwaltung bieten wie ein Abo an.
Seit Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Ausstellung folgt gestaffelt bis 2028. Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931 — in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD, wie sie e-voice erzeugt.
Sprache der Rechnung
1. Was gilt als E-Rechnung?
Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E-Rechnung nur vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung mehr, sondern eine „sonstige Rechnung“.
2. Wer verordnet was?
Im B2B-Bereich regelt das Wachstumschancengesetz von 2024 die Pflicht über das Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG). Die technische Grundlage stammt aus der europäischen Norm EN 16931. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gilt zusätzlich die E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV); Lieferanten an den Bund müssen seit dem 27. November 2020 elektronisch fakturieren.
3. Zeitplan für Unternehmen (B2B)
Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmen. Bis 31. Dezember 2026: Übergang bei der Ausstellung — Papier oder PDF mit Zustimmung des Empfängers weiter möglich. Ab 1. Januar 2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro. Ab 1. Januar 2028: E-Rechnung für praktisch alle B2B-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.
4. Zulässige Formate
E-Rechnungen müssen EN 16931 entsprechen. In Deutschland sind insbesondere XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 üblich — mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL. Bei hybriden Formaten gilt seit 2025 der strukturierte XML-Teil als maßgeblich, nicht das PDF-Bild.
5. Ausnahmen
Keine E-Rechnung bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C), Kleinbeträgen bis 250 Euro brutto, Fahrausweisen und bestimmten steuerfreien Umsätzen. Kleinunternehmer sind von der Ausstellung befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.
